FSK-Pressemitteilung: "Ein später Erfolg"

Pressemitteilung

Nun hat auch das Amtsgericht Hamburg das Fotografieren und Anfertigen von Raumskizzen der Redaktions- und Senderäumlichkeiten sowie die Beschlagnahme und das Kopieren von Redaktionsunterlagen bei der Hausdurchsuchung gegen das Freie Sender Kombinat Hamburg (FSK 93,0) vom November 2003 als rechtswidrig festgestellt.

Der Beschluss vom 29.8.2011 erfolgte entgegen der Intention der Staatsanwaltschaft Hamburg, die in ihrer Stellungnahme eine Bestätigung der durch das Bundesverfassungsgericht bereits als rechtswidrig eingestuften Maßnahmen verlangt hatte.

Das Amtsgericht Hamburg hebt damit seine damalige Bestätigung der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen auf, was das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 10.12.2010 verausgesetzt hatte.

Ein Redaktionsmitglied erklärt dazu:
"Nachdem die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme - bei offensichtlicher Verkennung der Tragweite des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes sowie der politischen Notwendigkeit von investigativen Journalismus - zu einer Neuauflage der Verfahrensstrecke ausgeholt hatte, verstehen wir den Beschluss des Amtsgericht Hamburg als einen späten Erfolg nach Jahren der Ausdauer."

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