Nun ist es amtlich

Eine verdeckte Ermittlerin hat im FSK und in der Linken Szene eine langandauernde bezahlte Spitzeltätigkeit ausgeführt. (Eine allererste Kommentierung)
 
"Der Einsatz der ... nicht offen eingesetzten Polizeibeamtin wurde durch die Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt zu Beginn als gefahrenabwehrende Maßnahme ... angeordnet". Schon nach wenigen Monaten und bis zum Ende ihres Einsatzes sei die verdeckte Ermittlerin dann von der Bundesanwaltschaft „auf Grundlage von gerichtlichen Beschlüssen“ geführt worden. Schon in der LKA-Zeit muß es zu schweren Rechtsbrüchen gekommen sein. U.a. lassen die entsprechenden §§'n hier nur die Möglichkeit einer „nicht offenen Ermittlung“ zu; zu deren Tarnung es zu keiner Identitätsfälschung der ausführenden Beamt_Innen kommen darf. Politische Aktivitäten, wie das Bewohnen eines Wagenplatzes nach § 129a unter Terrorismusverdacht zu stellen, ist an Absurdität schon nicht mehr zu überbieten. Der Skandal darin ist die Kriminalisierung einer „anderen“, nicht normativen Lebensweise.
 
Mit der Einschleusung in das FSK, die in der Senatsantwort mit den Worten „Grundsätzlich ist die Tätigkeit eines verdeckten Ermittlers im Rahmen seiner Legende auch bei einem Radiosender nicht ausgeschlossen“ nur indirekt eingestanden wurde, ist ein schwerstmöglicher Angriff auf die Rundfunkfreiheit begangen worden. Ein Verfassungsbruch, fast schon traditioneller Bestandteil des Polizeiagierens in dieser Stadt. Ein schwerwiegender Grundrechtsverstoß nach Artikel 5 GG („Rundfunkfreiheit").

Das FSK ist dem professionellen Vertrauensmißbrauch unterworfen worden. Die Zugangsstruktur eines offenen journalistischen Mediums mit Bürgerfunk-Funktion ist hier mit schlimmen Folgen für einen allgemeineren gesellschaftlichen Umgang instrumentalisiert worden. Mit dem Nachmittagsmagazin für subversive Unternehmungen und re[h]v[v]o[l]lte radio sind zwei Sendungen gezielt aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung observiert worden. Letztere thematisiert queerfeministische Inhalte, erstere weitere aktuelle Politiken. Beide Sendungen bewegen sich im Kern um die Erreichung von Anerkennung nichtnormierter Lebensformen und Verhältnisse. Der Polizeiangriff auf das FSK, nicht der erste, greift genau hier an. Das hatten wir zu verstehen, wobei die menschliche Würdelosigkeit der instrumentalisierten Lebensführung der Polizistin ins Auge sticht.
 
Mit diesem Polizeiangriff werden alle Grundsätze der Pressefreiheit - erneut in Hamburg - zur Disposition gestellt: Polizei moderiert ihre eigenen Sendungen, sie spioniert Lebensverhältnisse und Arbeitsweisen der Redaktionen aus; sie kontrolliert die Recherche und sie bespitzelt die Quellen. Der Quellenschutz war ausgehebelt. In letzter Instanz kann diese Polizeiaktion verstanden werden als besondere Form des Einsatzes polizeilicher-staatlicher Gewalt zur Unterdrückung politischer Meinungsäußerung.
 
Wenn heute die Innenbehörde unter insbesondere Staatsrat Schlie das polizeiliche Vorgehen auch gegen das FSK nicht einer gründlichsten Untersuchung mit Folgen unterzieht - hat sie sich nach den jüngsten Ereignissen endgültig als Vollstrecker aller damals auch nur vorbereiteten Maßnahmen gemacht.
 
Die gesamte Antwort des Senats ist zum Download unter http://grundrechte-kampagne.de/aktuelles/anfrage-verfassungsrechtlich-unzul%C3%A4ssiger-einsatz-einer-verdeckten-ermittlerin-0 zu finden.

Eine dazu anschließende weitere Kleine Anfrage hat heute die Abgeordnete Antje Möller gestellt: http://www.gruene-fraktion-hamburg.de/abgeordnete/antje-moeller
 
Zum Presserechts-Zusammenhang hier noch einmal die Presseerklärung der „Deutschen Journalisten Union“ vom 7. November: https://hamburg.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++d23c8c66-6657-11e4-a230-525400248a66

Die Erklärung des Bundesverband Freier Radios (BFR) vom 19. November: http://www.freie-radios.de/aktuell/medienpolitik/14216-erklaerung-zum-einsatz-einer-verdeckten-ermittlerin-des-lka-hamburg-beim-freien-sender-kombinat-in-hamburg.html

Das FSK befindet sich neben der weiteren Aufklärung jetzt in der Vorbereitung juristischer Maßnahmen. Wir danken für die solidarische Unterstützung, die wir in den vergangenen Wochen erfahren haben.

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