Staatsversagen auf fast allen Ebenen

... fast und zur Zeit immer wenn's drauf ankommt.
So das erste Fazit zu dem nun auch BVG Beschluss vom 11. September 2015.

"Vorliegend fehlt es angesichts der Kürze der Zeit an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen." Heißt es dort. (Man ist im Bereich der Realsatire angelandet.) Und wacht in Hamburg wieder auf:. Das BVG oder aber dessen halbnichtautorisierte Pressestelle teilt mit: "Die Folgenabwägung des Oberverwaltungsgerichts hält sich noch im fachgerichtlichen Wertungsrahmen und verkennt die einschlägigen verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht."

Das BVG wollte in die Materie offenbar nicht einsteigen. Alles muß man selber tun. Nebenbei allerhand richtig gute Literatur aus den 20'er Jahren lesen und aus den Neunzigern, wo alles schon mal gewesen ist und sich die Zukünfte begründeten.

Frühestens um 02.00 Uhr des 12. September 2015 hätte eine gemeinsam getroffene Feststellung nach zitierten Satz 1 erfolgen können und dann hätte es noch 2 zweier Stunden bedurft um den zweiten zitierten Satz für auch gemeinsam begrüdungsfest zu halten und so auch zu vertreten.

Dieses Land ist es nicht. Dieses Land ist des Geistes zu keinem Zeitpunkt Wert.

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