Bürgerschaft: Institutionen erbringen Erkenntnisse – Gewaltenteilung für die Polizei ein Nachhilfefach #floragate

Am vergangenen Donnerstag war mal wieder Innenausschuß. Es ging um die VE No 3. Zwei kleine Anfragen der Linkspartei Fraktion hatten ergeben, daß diese auch mit Kontinuität dem Landesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung stand. Die Anfragen mit den Antworten sind einsehbar unter http://grundrechte-kampagne.de. Unten dokumentieren wir einen in der taz nord erschienenen Artikel, welcher die Fragen einer metageheimdienstlichen Ausforschung stellt. Ebenfalls in der Innenausschußsitzung wurde ein Gesetzesvorhaben behandelt, nachdem Verdeckte Ermittlungen künftig eines Gerichtsbeschlußes bedürfen. Dieses Vorhaben kommentieren wir kurz und bündig als nunmehr in Senatsgehege vorgedrungene Erkenntnis, wonnach der Polizei Hamburg diverse Lektionen in Sachen Gewaltenteilung zum politischen und juristischen Studium erst noch vorzulegen waren und bleiben.

Hier ist der angekündigte taz Artikel:

"Ausgespäht
Spionin in doppelter Mission

Die verdeckte Hamburger Ermittlerin Astrid O. schnüffelte nicht nur für die Polizei. Sie war auch Zuarbeiterin für den Inlandgeheimdienst

Die jüngst von einer Recherchegruppe aus dem Umfeld der autonomen Rote Flora enttarnte Hamburger Staatsschützerin AstridO. war als Doppelagentin im Einsatz. Das geht aus zwei Kleinen Anfragen der Bürgerschaftsabgeordneten der Linksfraktion, Christiane Schneider, hervor.

Demnach war die verdeckte Ermittlerin mit dem Tarnnamen „AstridSchütt“ in der Zeit vom 1. März 2007 bis zum 3. Oktober 2013 nicht nur zur Gefahrenabwehr des Hamburger Landeskriminalamts, sondern auch als Agentin für den Inlandsgeheimdienst im Einsatz. Das bestätigt der rot-grüne Senat in seiner Antwort auf die Anfrage.

Berichte von Astrid O. seien dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zur Verfügung gestellt worden, schreibt der Senat. „Darüber hinaus gab es nach derzeitigem Informationsstand drei Treffen der Beamtin mit Vertretern des Hamburger Verfassungsschutzes zu einem allgemeinen Informationsaustausch über Entwicklungen im Bereich Linksextremismus.“

Inzwischen würden die Kooperation und der Austausch von Informationen zwischen Polizei und dem Inlandsgeheimdienst, die damals offenkundig gegen das verfassungsmäßige Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst verstießen und auch vom Polizeigesetz zur Datenverarbeitung (PolDVG) nicht gedeckt waren, „deutlich restriktiver“ gehandhabt, beteuert der Senat.

Keine Probleme sieht der Senat darin, dass Astrid O. ihre Undercover-Karriere in der Jugend-Antifa des Cafe Flop im selbstverwalteten Jugendzentrum „Unser Haus“ im Stadtteil Bergedorf begonnen hatte. Der Einsatz sei erforderlich gewesen, um an Informationen zur Gefahrenabwehr zu gelangen, auch wenn das Objekt selber nicht Ziel des Einsatzauftrages gewesen sei. Die Abgeordnete Schneider sieht „nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür“, dass das Infiltrieren des Jugendzentrums irgendwelche Erkenntnisse „zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung“ erbracht hätte.

Schneider hat die Affäre um „Astrid Schütt“ auf die Tagesordnung der nächsten Innenausschusssitzung der Bürgerschaft gesetzt.

Kai von Appen"

Online hören

.



Feedback

Sendungen