Pressemitteilung: Geheimdienstliche Überwachung journalistischer und redaktioneller Arbeit in Hamburg

Der FSK-Redakteur Werner Pomrehn wird seit kurz vor dem Beginn seiner Tätigkeit im Freien Sender Kombinat (FSK) im Jahre 2000 bis ins Jahr 2015 durch mindestens das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) observiert. Dies ergibt die Beantwortung eines Auskunftsersuchens, das Pomrehn 2015 mit Hilfe seines Anwalts an das LfV gestellt hat. Hintergrund war die stark lückenhafte öffentliche Aufklärung der rechtswidrigen Einschleusung einer Verdeckten Polizeiermittlerin in zwei FSK-Redaktionen.

Die Beantwortung des Auskunftsersuchens erfolgte im Mai 2017. In der Datenauskunft sind zahlreiche vom LfV gespeicherte Berichte zwischen den Jahren 2000 und 2015 genannt und betreffen damit den gesamten Zeitraum seiner journalistischen Tätigkeit für das FSK. Es gibt keine Hinweise darauf, daß die Überwachung zwischenzeitlich eingestellt wurde.

Die offenbar durchgängige Observation betrifft redaktionelle Vorgänge und stellt damit eine willkürliche Einschränkung der Presse- und Rundfunkfreiheit dar. Derartige Vorgänge Hamburger Behörden sind leider kein Einzelfall: Im Jahre 2016 war der Einsatz der Verdeckten Ermittlerin Iris P. gegen das FSK als rechtswidrig festgestellt worden [1]. Schon im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Durchsuchung der Räume des Radiosenders und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen als verfassungswidrig erklärt [2].

Das FSK hat den Datenschutzbeauftragten und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) über den aktuellen Vorgang informiert. Diese haben erste Schritte eingeleitet. Die Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft Christiane Schneider hat eine Schriftliche Kleine Anfrage eingereicht (Drucksache 21/11940).

Über weitere Maßnahmen und Erkenntnisse werden wir gegebenenfalls informieren.

Rückfragen unter postbox [at] fsk-hh [dot] org und 040-434324.

[1] siehe u.a. http://www.taz.de/!5317368/
[2] siehe http://www.bverfg.de/e/rk20101210_1bvr173904.html & http://www.bverfg.de/e/rk20101210_1bvr202004.html

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