Pressemitteilung

Pressemitteilung: Geheimdienstliche Überwachung journalistischer und redaktioneller Arbeit in Hamburg

Der FSK-Redakteur Werner Pomrehn wird seit kurz vor dem Beginn seiner Tätigkeit im Freien Sender Kombinat (FSK) im Jahre 2000 bis ins Jahr 2015 durch mindestens das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) observiert. Dies ergibt die Beantwortung eines Auskunftsersuchens, das Pomrehn 2015 mit Hilfe seines Anwalts an das LfV gestellt hat. Hintergrund war die stark lückenhafte öffentliche Aufklärung der rechtswidrigen Einschleusung einer Verdeckten Polizeiermittlerin in zwei FSK-Redaktionen.

PM: Der Fall der VE Iris Plate – Wenn der Senat nicht weiß, was die Polizei tut ...

re(h)v(v)o(l)lte radio
im FSK 93,0 MHz

Pressemitteilung
15. Juni 2015

Der Fall der Verdeckten Ermittlerin Iris Plate –
Wenn der Senat nicht weiß, was die Polizei tut ...

Ehemalige VE Iris Plate sagt aus, ihre Vorgesetzten wussten alles. Innensenatoren geben zu Protokoll, sie wussten von nichts

Am 8. Mai 2015 hat re(h)v(v)o(l)lte radio, eine Sendung auf FSK 93,0 MHz, ein Dossier zur Tätigkeit der Verdeckten Ermittlerin Iris Plate in der Redaktion veröffentlicht (nachzulesen unter www.rehvvollte.blogsport.eu). Polizei und Senat haben nun, gut einen Monat später, zugegeben, dass ihre bisherigen Auskünfte unzutreffend waren: Wie das Hamburger Abendblatt in der Ausgabe von Samstag berichtete, „tauchte die verdeckte Ermittlerin mit dem Tarnnamen Iris Schneider weitaus tiefer in die linke Szene ein als bislang bekannt.“ In ihrer siebten Befragung habe die Beamtin deutlich mehr ausgesagt als zuvor, unter anderem über das rechtswidrige Betreten von Privatwohnungen und ihre Produktion von Radiobeiträgen bei FSK.

Pressemitteilung: Übergriff der Hamburger Polizei auf einen FSK-Journalisten

Am Nachmittag des 23. März ist der FSK-Redakteur Werner P. während einer laufenden Live-Berichterstattung bei vorgehaltenem Presseausweis von Beamten der Hamburger Polizei festgenommen worden.

P. berichtet gerade per Mobiltelefon über einen gewalttätigen Einsatz von Security-Mitarbeitern des HVV, als die Polizisten ihn mit einem brutalen Körpereinsatz in Gewahrsam nahmen. Dabei wurde P. die Brille aus dem Gesicht und sein Handy aus der Hand geschlagen. Die laufende Berichterstattung wurde damit durch die Polizei abgebrochen. Der Kollege wurde mit Faustschlägen traktiert, seine Arme wurden umgedreht. Auf der Wache in Wilhelmsburg wurde er genötigt, eine Zelle zu betreten, außerdem zwangen die Beamten ihn zur Abgabe persönlicher Gegenstände. Mehrfach wurde ihm weitere körperliche Gewalt angedroht, als er auf Einhaltung der Regeln für Presseberichterstattung bestand. Ein Telefonat zur anwaltlichen Betreuung wurde verweigert, ebenso die Aufnahme einer Anzeige wegen Körperverletzung im Amt und die Namensnennung der beteiligten Polizistinnen und Polizisten. Nach etwa 15 Minuten in der Zelle wurde ihm mitgeteilt, dass er nun gehen könne. Als er auf die Herausgabe der Personalien und die Annahme der Anzeige bestand, wurde ihm eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch angedroht.

Dieses gewalttätige polzeiliche Vorgehen gegen einen Journalisten ist skandalös und darf von der Hamburger Öffentlichkeit nicht einfach hingenommen werden – zumal es nicht das erste Mal ist, dass Journalistinnen und Jounalisten von Hamburger Beamten festgenommen und geschlagen wurden.

Kontakt: presse [at] fsk-hh [dot] org

Hamburger Polizei verhindert Öffentlichkeit während des Schanzenfestes - FSK-Journalist in Gewahrsam genommen

Pressemitteilung

Die Hamburger Polizei hat am Samstag, 20. August 2011 am Rande des Schanzenfest einen Redakteur des Hamburger Radios Freien Sender Kombinats 93,0 (FSK) in Gewahrsam genommen, obwohl dieser sich eindeutig als Journalist ausweisen konnte. Gegen 21:00 Uhr beobachtete der FSK-Redakteur im Neuen Kamp das Geschehen rund um das auslaufende Schanzenfest. Insbesondere bemühte er sich, die Aufstellung der Polizei zu beobachten und dabei zu recherchieren, wie der Polizeiaufmarsch im Detail vonstatten gehen würde. Dabei wurde er von mehreren Polizeibeamten angehalten, nicht zuzuhören. Obwohl er seinen Presseausweis bei sich trug und sich somit als Journalist bei der Recherche ausweisen konnte, nahmen die Beamten ihn kurz darauf in Gewahrsam. Einem anwesenden Anwalt wurde zur Begründung mitgeteilt, der Redakteur habe einen Platzverweis erhalten, diesen aber ignoriert. Diesen angeblichen Platzverweis hat der betreffende FSK-Redakteur nicht erhalten, wie außer ihm mindestens ein Augen- und Ohrenzeuge bezeugen kann.
Gegen 21:30 wurde der FSK-Redakteur in ein Polizeikommissariat in Bahrenfeld gebracht, dort erneut durchsucht und in eine Einzelzelle gesperrt.
Nachdem Mitarbeiter des FSK bei der Pressestelle der Polizei und beim zuständigen Einsatzstab energisch gegen diesen polizeilichen Eingriff in die Freiheit der medialen Berichterstattung protestiert hatten, wurde der FSK-Redakteur gegen 22:40 aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Ein Mitglied der Geschäftsführung des FSK sagte dazu: „Wir werten diesen Vorgang als erneuten massiven Eingriff in die Pressefreiheit seitens der Hamburger Polizei.“

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Januar 2011 entschieden, dass frühere Aktionen der Hamburger Polizei gegen das FSK verfassungswidrig waren. Der betreffende FSK-Redakteur hat erst am vergangenen Freitag ein Resümee des letzten Schanzenfestes gesendet, bei dem auch das von FSK ausführlich recherchierte damalige Vorgehen der Hamburger Polizei dargestellt wurde. Diese Recherchearbeit wurde durch die Ingewahrsamnahme für das aktuelle Schanzenfest verhindert.

Hausdurchsuchung bei Hamburger Radiosender FSK war verfassungswidrig

P R E S S E M I T T E I L U N G
Hamburg, 5. Januar 2011

­Polizei und Justiz verletzten bei Vorgehen gegen das Freie Sender Kombinat die Rundfunkfreiheit.

Erfolgreiche Beschwerde des Hamburger Radiosenders Freies Sender Kombinat (FSK) beim Bundesverfassungsgericht: Wie das Gericht heute, am 5. Januar 2011 mitteilte, stellten die Durchsuchung der Räume des Radiosenders und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen einen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit dar und waren somit verfassungswidrig (Aktenzeichen 1BvR 1739/04 und 1BvR 2020/04).

Massiver Eingriff in die Rundfunkfreiheit

Pressemitteilung
Hamburg, 8. September 2004

Massiver Eingriff in die Rundfunkfreiheit
Der Hamburger Sender FSK erhebt Verfassungsbeschwerde

Zensur wegen misslungener Selbstdarstellung

Pressemitteilung
Hamburg, 30. Januar 2005

Zensur wegen misslungener Selbstdarstellung
Radioredakteur verurteilt, weil Richter Polizeipressesprecher nicht stottern hören will

Am vergangenen Freitag wurde der ehrenamtliche FSK-Redakteur Werner P. zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Ein extrem hohes Strafmaß, wenn man bedenkt, dass vor einigen Wochen an demselben Gericht 80 Tagessätze für fahrlässige Tötung verhängt worden sind. Umso absurder erscheint diese hohe Strafe, wenn man sich die Hintergründe des Prozesses ansieht.

Zensur als Mittel zur Verteidigung der Pressefreiheit?

Pressemitteilung
Hamburg, 28. Januar 2005

Zensur als Mittel zur Verteidigung der Pressefreiheit?
Hamburger Radioredakteur wird verurteilt, weil er ein Interview mit dem Pressesprecher der Polizei gesendet hatte

Pressemitteilung: Polizeiübergriffe auf FSK-Berichterstatter in Schleswig-Holstein

10. April 2009

Am Dienstagabend gegen 20.30 Uhr kam es in Kiel gegen einen unserer Redakteure zu einer gewalttätigen Behinderung der laufenden Berichterstattung auf FSK 93.0 MHz durch Mitglieder einer Polizeieinheit. Gegenstand der Berichterstattung war ein Nazi-Marsch durch Kiel unter der Hauptlosung "Deutsche Intifada". Die Vorgänge wurden durch zwei Korrespondenten des Freien Sender Kombinats live dokumentiert und auf FSK 93.0 gesendet.

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