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- Interview mit der feria anticarcelaria (Anti-Knast Infostand) Santiago de Chile
- Radio Radau #23 (Serie 1427: Radio Radau)
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- Zahlen, bitte! Zur chronischen finanziellen Unterversorgung der Frauenhäuser (Serie 1275: Vorlese)
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- Bahn Tarifverhandlungen sind gescheitert
- Das Amt und dessen konkret historische Ausgestaltung im Budapest Verfahren
- Daß die (nicht nur) von der Schleswig-Holstein Landesregierung vorgesehene UKW Abschaltung falsch ist und warum sie scheitern wird
- concrete cracks #2 | privatisierungen im hafen, was ist da los? (Serie 1457: concrete cracks)
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- die ganze platte: MÉLODIES DE CÉLÉBRATION JAPONAISES/ Buda Musique (DI, 19.03.24, 13-14 uhr)
- Was in dem eben zitierten Text, die Hamburger Polizei sonst noch selbst anbetreffen sollte, ist:
- Dieser eine Satz:
- Heute um 19:30 im ABATON Kino Hamburg - The Films Must Go on Kurzfilme mit Gästen
- Dance to keep from crying - Soul Stew Mörz 2024
- Warum antwortet der PKK Angehörige immer noch nicht ?
- streets of hamburg - voll
- Dass, als er Kanzler ist, Scholz seine Taurus Position
- Dieser Text der TAZ scheint sich streiten zu wollen
- Document: "Modellprojekt der Entrechtung – Wir fordern: Bezahlkarte abschaffen!"
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Ich höre Ihnen Aufmerksam
Ich höre Ihnen Aufmerksam zu. Was soll ein Autofahrer tun, wenn ein Radfahrer über "rot" fährt und einen Mittelfinger erhebt. Und was soll man tuen, wenn ein Radfahrer an der roten Ampel mitten auf der Strasse steht, anstatt rechts am Strassenrand zu stehen. Obwohl ein Fahrradstreifen zur Verfügung steht...? Lg
1.: Gar nichts. Radfahrende
1.: Gar nichts. Radfahrende durch Hupen zu maßregeln ist übrigens ebenso verboten wie über Rot zu fahren, beides ist wenn überhaupt Sache der Polizei. Ausgestreckte Mittelfinger von Radfahrenden sind zu 99% eine Reaktion auf unangebrachtes Hupen.
2.: Gar nichts. Die Radwegebenutzungspflicht wurde 1998 Deutschlandweit aufgehoben, FahrradfahrerInnen dürfen, sofern nicht explizit anders angeordnet auf der Straße fahren und sich entsprechend auch dort an der Ampel aufstellen. Das Fahrrad ist nach StVo ein Fahrzeug das die Straße nicht nur benutzen darf, sondern in vielen Fällen sogar muss. Die Spurmitte zu nutzen dient der eigenen Sicherheit, um riskante Überholmanöver durch PKWs zu verhindern. FahrradfahrerInnen werden besonders an Kreuzungen infrastrukturell benachteiligt, indem sie z.B. durch Fahrradstreifen gezwungen werden, mehrere Ampelphasen abzwuarten. Darum nutzen manche zum Abbiegen die Abbiegespur. Entgegen des landesweiten Irrglaubens sind die Straßen für alle BürgerInnen und Fahrzeuge vorhanden, Autos haben kein Exklusivrecht auf alleinige Nutzung.