Trotz Gerichtsbeschluss: Polizei und Staatsanwaltschaft verweigern Herausgabe presserechtlich geschützter Daten

FSK-Presseinformation vom 22. Juli 2008

Am 11. Juni 2008 wurde ein Mitarbeiter des Senders in den frühen Morgenstunden von acht Polizeibeamten und einer Dienstwaffe an seiner Schläfe geweckt. Grund dafür waren Ermittlungen in einem unterstellten privaten Internet-Betrugsfall kleineren Umfangs. Bei der Hausdurchsuchung beließen es die Beamten nicht bei den im Ermittlungsverfahren sachdienlichen Schritten. Vielmehr eröffneten sie dem Beschuldigten, dass man über seine Tätigkeit im Radio des Freien Sender Kombinats 93,0 Bescheid wisse und er zusammen mit dem Sender die Proteste gegen die Nazi-Demonstration in Hamburg-Barmbek am 1. Mai dieses Jahres organisiert habe. Beschlagnahmt wurden neben diversen anderen Dingen, die offensichtlich nichts mit dem Betrugsvorwurf zu tun haben, ein Rechner, der ausschließlich zur Herstellung der FSK-Programmzeitschrift „Transmitter“ dient. Auf Widerspruch dagegen unter Verweis auf das Presserecht und Vorlage eines Presseausweises antwortete man lapidar: „Sie können sich ja beschweren“. Dies wurde sowohl von Seiten des Betroffenen wie auch durch eine Anwältin des Freien Sender Kombinats getan.

Bis heute hat die Polizei den für die Produktion der Programmzeitschrift notwendigen Rechner nicht herausgerückt – obwohl das Amtsgericht Hamburg in einem Beschluss vom 2. Juli festgestellt hat, dass die Beschlagnahme mit dem Ermittlungsverfahren „nichts zu tun habe“ und „zurückzuweisen“ sei. Seit 20 Tagen hält die Polizei nun illegalerweise Daten des FSK bzw. Eigentum des von der Durchsuchung Betroffenen unter Beschlag. Die Staatsanwaltschaft wurde vom FSK aufgefordert, anzugeben, welche Stellen der Polizei mit welcher Begründung Einsicht in die vom Presserecht geschützten Daten des Radiosenders haben. Diese Anfragen wurden bis heute ignoriert.

Die Hamburger Polizei, das geht aus ihren Aktivitäten gegen das Freie Sender Kombinat eindeutig hervor, agiert außerhalb rechtsstaatlicher Grenzen und scheint auch dann ein Einlenken nicht für nötig zu halten, wenn sie vom Gericht in die Schranken verwiesen wird. Wir stellen einigermaßen konsterniert fest, dass trotz ganz offensichtlicher Rechtswidrigkeit des polizeilichen Vorgehens wir kaum Möglichkeiten zur Gegenwehr besitzen. Das FSK wird in den nächsten Tagen eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit gegen den zuständigen Staatsanwalt einreichen.

Mit den Vorfällen zur Nazi-Demonstration am 1. Mai dieses Jahres, dem Einbruch in die Rote Flora am 6. Juli sowie dem Verhalten gegenüber dem FSK ist es an der Zeit, die politisch Verantwortlichen in Senat und Bürgerschaft aufzufordern, die Rechtsstaatlichkeit polizeilichen Vorgehens sowie ihre politische Kontrolle über die Polizei zu gewährleisten.

Wir freuen uns über zahlreiche Solidaritätsbekundungen, u.a. von der Deutschen JournalistInnen Union.

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Freies Sender Kombinat
Eimsbütteler Chaussee 21
20259 Hamburg

Tel: +49 - (0)40 - 43 43 24
Fax: +49 - (0)40 - 430 33 83

93.0 MHz Antenne, 101.4 MHz Kabel (Hamburg) &
105.7 MHz Kabel (Norderstedt, Itzehoe & Henstedt-Ulzburg)

Web: http://www.fsk-hh.org
Livestream: http://www.fsk-hh.org/livestream

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