Weblog von nfsu

"Ich habe gar keine Lust jetzt mit Ihnen zu reden." (Timo Zill, Polizei Presse Hamburg)

Protokoll eines Pressegesprächs:

"Hallo - Hallo. Mein Name ist Zill - Mein Name ist ..., FSK.
Ich würde gerne erfahren, was Sie zur Begründung des mit Maschinenpistolen ausgerüsteten Polizeieinsatzes am Rande der gestrigen Demonstration "Gipfel der Hetze", Jungfernstieg Ecke Neuer Wall sagen.
Wie kommen Sie eigentlich an meine Handy Nr.?
Ich bin Journalist.
Ich hab gar keine Lust jetzt mit Ihnen zu reden; Sie könnern sich an die Pressestelle wenden; aufgelegt."

Herr Zill wird in Fernseh- und Zeitungsmeldungen als Leiter der Polizeipressestelle Hamburg kolportiert.

Wir haben auch keine Lust darüber reden zu müssen

Aber wir müssen.

hör und sieh

Wir dokumentieren: Pressemitteilung des anwaltlichen Notdienstes zum Umgang der Polizei mit Rechtsprechung

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung
Veröffentlicht am 02.07.2017 um 18:10

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Gerichtlich bestätigtes Camp Entenwerder wird aktuell von Hamburger Polizei gewaltsam blockiert

Das gestern Abend durch Entscheidung bestätigte Camp Entenwerder wird unter Vorwedeln einer neuen Verbotsverfügung aktuell und gewaltsam blockiert. Das Camp befindet sich in der Nähe der S-Bahn Station Rothenburgsort. FSK ist vor Ort.

"Wie das Gericht mitteilte" / Abendblatt pfuscht vor sich hin

So hat dann das Gericht tatsächlich mitgeteilt und den Instanzenweg gewiesen (Document):

"Erneuter Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung in Sachen „G-20-Protestcamp“ erfolglos

Pressemitteilung Nr. 54/2017 vom 30. Juni 2017

Beschluss vom 30. Juni 2017
1 BvR 1387/17

Auf in die nächste Instanz

Wir dokumentieren die aktuelle Presserklärung des Gängeviertels:
Auf zur nächsten Instanz
Das Gängeviertel zieht vor das Oberverwaltungsgericht

Die Initiative »Komm in die Gänge« zieht heute, am Freitag, den 30. Juni 2017, vor das Hamburger Oberverwaltungsgericht – gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27. Juni, das die Dauerkundgebung »Solidarische Oase Gängeviertel – Für grenzenlose Bewegungsfreiheit« während des G20-Gipfels verbietet.

Zu diesem Gipfel werden viele Menschen nach Hamburg kommen, um gegen die Politik der G20-Staaten zu protestieren. Diese Menschen brauchen Räume, daran ändern auch die Gerichtsbeschlüsse, die Angstmacherei und die Vorabkriminalisierung nichts. Während der Staat sich die Führungskräfte der kapitalistischen Welt einlädt, laden wir den Widerstand zum Austausch und gemeinsamen Essen ein, zum Ausruhen in unserer Oase und nicht zuletzt, sich gegenseitig stärker zu machen. »Das Gängeviertel ist geschaffen dazu, Gastgeber zu sein«, sagt die Initiative »Komm in die Gänge«, »wir werden während der kommenden Gipfeltage ein offener Ort sein – wie seit acht Jahren.«

Das Gängeviertel wird weiterhin die Oase wie geplant heute eröffnen. Polizei und Behörden haben uns versichert, dass das Viertel zugänglich bleibt. Komm in die Bewegungsfreiheit!
Die Oase auf Twitter und im Blog:
@GaengeOase
oasegaengeviertel.wordpress.com

Hamburger Polizeipräsidium ist als "Verfassungsfeindlich" einzustufen und zu beurteilen

Zum erneuten Verbot des Camps in welchem eine große Zahl NoG20 Protestierender ein Übernachtungs- Ruhe- und Rückzugsraum finden sollen, hat die Pressegruppe des Camps die folgende Information veröffentlicht. Wir dokumentieren:

Pressemitteilung des Antikapitalistischen Protestcamps zum Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde

Hamburg, 29.6.2017 Kooperationsgespräch zum Protestcamp im Stadtpark gescheitert. Polizei beharrt auf ihrem Campverbot und widersetzt sich damit klar dem Urteil des Bundesverfassungsgericht.

Am gestrigen Tag hatte das Bundesverfassungsgericht als oberstes deutsches Gericht entschieden, dass das Antikapitalistische Camp als Versammlung zu werten und grundsätzlich zu dulden sei. Sie hatten den Behörden zwar Handlungsspielraum gegeben, dem Camp Auflagen zu erteilen, jedoch geurteilt, das Camp in seiner angemeldeten Form – mit Übernachtungszelten, Küchen und Toiletten – als ganzes sei als Versammlung zu sehen.

Dieses Urteil wurde beim Kooperationsgespräch komplett ignoriert. Die anwesenden Repräsentant*innen der Versammlungsbehörde machten klipp und klar deutlich, dass sie es nirgendwo in Hamburg erlauben würden, dass es ein Camp mit Übernachtungsmöglichkeiten, Toiletten und Küchen geben werde. Mögliche Alternativflächen konnten nicht einmal ins Gespräch gebracht werden, da die Versammlunsgbehörde ein Camp nach den Vorstellungen der Anmelder*innen eindeutig untersagten.

Die Behörde stellt sich damit aktiv und wissentlich gegen die Vorgabe aus Karlsruhe. Den Satz im Urteil, eine Übernachtung für Menschen, welche ausschließlich zu anderen Aktionen und Demonstrationen gehen wollten, müsse nicht geduldet werden, interpretierte die Behörde frei um und behauptete sie müsse gar keine Übernachtung dulden.

Online hören

.



Feedback

Sendungen