Zum erneuten Verbot des Camps in welchem eine große Zahl NoG20 Protestierender ein Übernachtungs- Ruhe- und Rückzugsraum finden sollen, hat die Pressegruppe des Camps die folgende Information veröffentlicht. Wir dokumentieren:
Pressemitteilung des Antikapitalistischen Protestcamps zum Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde
Hamburg, 29.6.2017 Kooperationsgespräch zum Protestcamp im Stadtpark gescheitert. Polizei beharrt auf ihrem Campverbot und widersetzt sich damit klar dem Urteil des Bundesverfassungsgericht.
Am gestrigen Tag hatte das Bundesverfassungsgericht als oberstes deutsches Gericht entschieden, dass das Antikapitalistische Camp als Versammlung zu werten und grundsätzlich zu dulden sei. Sie hatten den Behörden zwar Handlungsspielraum gegeben, dem Camp Auflagen zu erteilen, jedoch geurteilt, das Camp in seiner angemeldeten Form – mit Übernachtungszelten, Küchen und Toiletten – als ganzes sei als Versammlung zu sehen.
Dieses Urteil wurde beim Kooperationsgespräch komplett ignoriert. Die anwesenden Repräsentant*innen der Versammlungsbehörde machten klipp und klar deutlich, dass sie es nirgendwo in Hamburg erlauben würden, dass es ein Camp mit Übernachtungsmöglichkeiten, Toiletten und Küchen geben werde. Mögliche Alternativflächen konnten nicht einmal ins Gespräch gebracht werden, da die Versammlunsgbehörde ein Camp nach den Vorstellungen der Anmelder*innen eindeutig untersagten.
Die Behörde stellt sich damit aktiv und wissentlich gegen die Vorgabe aus Karlsruhe. Den Satz im Urteil, eine Übernachtung für Menschen, welche ausschließlich zu anderen Aktionen und Demonstrationen gehen wollten, müsse nicht geduldet werden, interpretierte die Behörde frei um und behauptete sie müsse gar keine Übernachtung dulden.