Hamburger Polizeipräsidium ist als "Verfassungsfeindlich" einzustufen und zu beurteilen

Zum erneuten Verbot des Camps in welchem eine große Zahl NoG20 Protestierender ein Übernachtungs- Ruhe- und Rückzugsraum finden sollen, hat die Pressegruppe des Camps die folgende Information veröffentlicht. Wir dokumentieren:

Pressemitteilung des Antikapitalistischen Protestcamps zum Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde

Hamburg, 29.6.2017 Kooperationsgespräch zum Protestcamp im Stadtpark gescheitert. Polizei beharrt auf ihrem Campverbot und widersetzt sich damit klar dem Urteil des Bundesverfassungsgericht.

Am gestrigen Tag hatte das Bundesverfassungsgericht als oberstes deutsches Gericht entschieden, dass das Antikapitalistische Camp als Versammlung zu werten und grundsätzlich zu dulden sei. Sie hatten den Behörden zwar Handlungsspielraum gegeben, dem Camp Auflagen zu erteilen, jedoch geurteilt, das Camp in seiner angemeldeten Form – mit Übernachtungszelten, Küchen und Toiletten – als ganzes sei als Versammlung zu sehen.

Dieses Urteil wurde beim Kooperationsgespräch komplett ignoriert. Die anwesenden Repräsentant*innen der Versammlungsbehörde machten klipp und klar deutlich, dass sie es nirgendwo in Hamburg erlauben würden, dass es ein Camp mit Übernachtungsmöglichkeiten, Toiletten und Küchen geben werde. Mögliche Alternativflächen konnten nicht einmal ins Gespräch gebracht werden, da die Versammlunsgbehörde ein Camp nach den Vorstellungen der Anmelder*innen eindeutig untersagten.

Die Behörde stellt sich damit aktiv und wissentlich gegen die Vorgabe aus Karlsruhe. Den Satz im Urteil, eine Übernachtung für Menschen, welche ausschließlich zu anderen Aktionen und Demonstrationen gehen wollten, müsse nicht geduldet werden, interpretierte die Behörde frei um und behauptete sie müsse gar keine Übernachtung dulden.

Lucy aus der Vorbereitungsgruppe sagt dazu: „Die Haltung der Polizei unter Dudde zu ihren eigenen Gesetzen ist ja schon länger offensichtlich, weshalb wir auf allerlei Schikanen und Auflagen eingestellt waren. Nach dem gestrigen Sieg auf ihrem Totalverbot zu beharren und damit klar das oberste Gericht zu ignorieren ist aber eine neue Eskalationsstufe“.

Wie es nun weitergeht wird intern zur Stunde noch diskutiert. „Was die hamburger und überregionale Szene jetzt daraus macht, dass ihnen – trotz klarer Gerichtsurteile – weiterhin Protest verunmöglicht wird – da lassen wir uns auch überraschen!“

*2. Pressemitteilung des

*2. Pressemitteilung des Antikapitalistischen Camps zum zweifelhaften Rechtsverständnis der Hamburger Polizei*

Hamburg, 29.6.2017 – Trotz des zweifelhaften Rechtsverständnisses der Versammlungsbehörde gibt sich die Vorbereitungsgruppe des Antikapitalistischen Camps nicht geschlagen. Noch am selben Nachmittag hakte sie in Karlsruhe nach und forderte eine Klarstellung des Urteils.
Außerdem fordert sie Innensenator Andy Grote und Oberbürgermeister Olaf Scholz auf, sich zu positionieren und die ihnen unterstehenden Behörden an ihre eigenen Gesetze zu erinnern.

Im Kooperationsgespräch am heutigen Nachmittag hatte die
Versammlungsbehörde gezeigt, dass sie sich nicht an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebunden fühlt. Dieses hatte beschieden, das angemeldete Camp sei als ganzes als Versammlung zu betrachten und es dürfte nur denjenigen das Übernachten verboten werden, die ausschließlich auf andere Versammlungen gehen wollten. Dennoch schloss die Versammlungsbehörde /jegliche/ Übernachtungs- und Verpflegungsinfrastruktur kategorisch aus.

Zu einer Diskussion über Alternativflächen konnte es nicht gar nicht erst kommen. Das lag jedoch nicht an der mangelnder Kompromissfähigkeit der Vorbereitungsgruppe. Diese würde sich durchaus auf Alternativflächen einlassen. „Wir könnten uns auch gut vorstellen, z.B. in den Elbpark Entenwerder zu ziehen auch wenn das natürlich nicht unseren Idealvorstellungen entspricht. Aber solange die Innenbehörde nicht bereit ist, zu akzeptieren, dass das Übernachten und gemeinsame Essen mit zum Camp als Versammlung gehört und damit vom Urteil des BVerfG gedeckt ist, ist jede weitere Diskussion mit der Behörde reine Zeitverschwendung“, so Johanna aus der Vorbereitungsgruppe.

Jetzt erwarten die Aktivist*innen eine klare Ansage aus Karlsruhe.
Ebenso haben sie eine deutliche Forderung an die verantwortlichen Politiker*innen: „Auf ein weiteres Gespräch mit Beamten, die sich nicht an ihre eigenen Gesetze und Gerichte halten ist sinnlos. Wir fordern Innensenator Grote und OB Scholz auf, Stellung zu beziehen und sich klar zu den eigenen Gesetzen zu bekennen.“ Klaus ergänzt: „Ein Fest der Demokratie wird es ohnehin nicht. Aber wenn das Missachten des Gerichtsurteils bis nach ganz oben geht, machen sie sich endgültig lächerlich!“

Außerdem widerspreche die Versammlungsbehörde ihrer eigenen Aussage in der Stellungsnahme ans Bundesverfassungsgericht. In dieser hatte die Behörde bereits am Montag eine Einzelverfügung als Entwurf mitgesendet, in welcher sie eine Alternativfläche vorgeschlagen hatte. „Das war offensichtlich eine Finte, denn heute hatte sie dafür überhaupt keinen Verhandlungsspielraum gelassen“, kommentiert Johanna.

Desweiteren kritisieren die Anmelder, dass die Versammlungsbehörde ein weiteres mal auf Zeit spielt. Trotz des Entwurfs in der Schublade schicken sie uns keinen rechtsmittelfähigen Bescheid. Dadurch behindern sie unsere juristischen Möglichkeiten.

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