Wir dokumentieren eine Erklärung der Humanistischen Union zum "Reformationstag":

Document:
"Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union Berlin
vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative
Bremen/Berlin, 21. Juni 2018

Reformationstag als neuer Feiertag für Bremen widerspricht dem staatlichen Neutralitätsgebot
Mit der gestrigen Entscheidung, den Reformationstag als weiteren religiösen Feiertag einzuführen, widerspricht die Bremische Bürgerschaft dem staatlichen Neutralitätsgebot. Die Humanistische Union e.V. Bremen fordert deshalb eine Änderung des bremischen Sonn- und Feiertagsgesetzes.
Der Staat „als Heimstatt aller Staatsbürger“ muss in seinem Handeln die verfassungsrechtlich gebotene Neutralität in Religions- und Weltanschauungsfragen wahren und beachten. Das schreibt das Grundgesetz insbesondere durch die Religionsfreiheit (Artikel 4) und das Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3) vor. Mit der Hervorhebung eines weiteren christlich-protestantisch geprägten gesetzlichen Feiertags bevorzugt das Land Bremen dagegen erneut eine Glaubensrichtung. Von den nun zehn in Bremen staatlich anerkannten Feiertagen sind damit sieben christlich-religiös und nur drei (Neujahr, 1. Mai, 3. Oktober) weltlich geprägt.

Die Bremische Bevölkerung ist aber keinesfalls überwiegend christlich geprägt! Nur gut die Hälfte der Einwohner*innen Bremens ist Mitglied in einer christlichen Kirche, knapp 40 % gehören keiner Religionsgemeinschaft an. Dieser religiös-weltanschaulichen Vielfalt der Bevölkerung tragen die überwiegend christlichen Feiertage mit ihren Sonderregelungen wie dem Tanzverbot keine Rechnung.

Forderungen in den Gesetzgebungsprozessen in Niedersachsen und Bremen, für einen neuen Feiertag einen weltlichen Anlass zu wählen (zum Beispiel den Tag der Menschenrechte am 10. Dezember), wurden leider nicht gehört. Zwar kann der Staat den Reformationstag alljährlich mit Blick auf Luthers Wirken zum Anlass nehmen, der konsequenten Durchsetzung von Menschenrechten sowie der Trennung von Staat und Kirche zu gedenken, der Reformationstag markiert aber in erster Linie den Beginn der evangelisch-lutherischen Kirche.
Die Humanistische Union e.V. fordert deshalb, dass im Bremischen Sonn- und Feiertagsgesetz die Sonderregelungen für religiöse Feiertage aufgehoben werden. Nach gegenwärtiger Regelung sind an den Sonn- und Feiertagen zwischen 7.00 und 11.00 Uhr „sportliche, turnerische und ähnliche Veranstaltungen gewerblicher Art“ sowie Aktivitäten verboten, „durch die der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.“ Warum religiöse Veranstaltungen eine solche Sonderbehandlung genießen, ist aber den nicht-religiösen und vermutlich auch vielen religiösen Bürgerinnen und Bürgern kaum vermittelbar.
Zugleich sollte Bremen darüber hinaus konsequenter auf die Einhaltung der Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften hinwirken. So wirken die Landefinanzbehörden bei der Erhebung der Kirchensteuern und des Kirchgeldes mit, ohne dazu verfassungsrechtlich verpflichtet zu sein."

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