Hamburger Polizei unterläuft den Koalitionsvertrag

Die Hamburger Polizei gibt sich als ein am Rad drehender Apparat und folgt einer Serie, welche, der BILD Zeitung folgend wohl im August fortgesetzt werden wird. Diese Serie begann vor den Augen der Öffentlichkleit mit dem 16. April und einem Artikel im Hamburger Abendblatt, welcher lanciert, daß am 1. Mai ein linkes Chaos über Hamburg hereinbrechen würde. Fortgesetzt mit der Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme der FSK Transmitter Daten. Bisheriger Höhepunkt ist der morgendliche "Überfall auf die Rote Flora". Sehr belustigend der darüber kreisende Polizei Hubschrauber.

Zum 1. Mai hatte die Polizeiführung bereits einen Tag später einzuräumen, die Gewalt sei von den Neonazis ausgegangen. Weiteres sollte nicht verlautet werden. Presseanfragen wurden abgewiesen, z.T. in äußerst rüder Form. Schließlich mußte im Zuge der öffentlichen Sitzung des Innenausschußes der Bürgerschaft eingeräumt werden, daß der Polizei zum 1. Mai entgegen der "sonst üblichen Praxis" die Sammelpunkte der Nazis nicht mitgeteilt worden waren und daß ihr sehr wohl schon längst vor dem Ereignis bekannt war, daß die direkt gewalttätigen Gruppen der Nazi Strukturen für den 1. Mai nach Hamburg kommen würden. Der Polizeipräsident, Herr Jantosch räumte die von FSK ermittelte vorherige Ankündigung von bis zu 400 sog. "Autonomer Nationalisten" ein. Ferner führte er aus, daß es für die als "Zug Besetzer" angereiste Großgruppe von Nazis "nur unzureichende" Polizeibegleitung auf ihrem Weg vom Dammtor Bahnhof zur "Alte Wöhr" gegeben habe. Die Ereignisse im Zug seien der Einsatzleitung erst nach dem Einsatz bekannt geworden. Das MEK sei bei der Auseinandersetzung Lauensteinstraße/Jahnbrücke eingesetzt gewesen. Die Polizei hätte keine Kenntnisse über den in Presseberichten erwähnten Sturm der Intensivstation, wie überhaupt Aktivitäten innerhalb des Gebäudes des AK Barmbek.

Bis zum 1. Juli hat es gedauert auf zumindest einige der unten aufgelisteten Fragen Antwort erhalten zu haben. Die Zwischenzeit nutzt die Polizei offensichtlich nicht nur, die Ereignisse dem Vergessen anheim fallen zu lassen. Vielmehr scheint sie auf weiteren Sektoren bemüht, alles zu tun den Koalitionsvertrag zu unterminieren. Am 11. Juni wurde die Wohnung eines FSK Redakteurs durchsucht, wobei sich ein Polizist auf die FSK Berichterstattung zum 1. Mai bezog und am 6. Juli wurde die Rote Flora unter einem Vorwand durch die Polizei gestürmt.

Die Hausdurchsuchung bei unserem FSK Transmitter Redakteur war im letzten Transmitter dokumentiert. Neben der persönlichen juristischen Vertretung hat auch FSK selbst anwaltlich interveniert und die Herausgabe der Transmitter Produktionsmaterialien verlangt, wie auch Auskunft über die Verwendung aller presserechtlich relevanten Daten sowie deren Schutz. Am 2. Juli gab es einen richterlichen Beschluß, der die Beschlagnahme der Hardware zurückweist. Noch zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Zeilen am 20. Juli gab es weder von Seiten der Polizei noch von Seiten der Staatsanwaltschaft irgendeine, dem FSK und auch den AnwältInnen erkennbare Reaktion auf den richterlichen Beschluß.

Zu dem Überfall auf die Rote Flora war bereits wenige Tage später öffentlich, daß seit mindestens 2005 ein genauer Plan für ein solches Vorgehen in den Schubladen liegt und in Dienstunterweisungen der Polizei eingeübt wird.

Auf der Pressekonferenz der Hamburger Polizei vom 2. Mai hatte ihr Präsident verlauten lassen, wie wenig annehmbar ihm die Passagen des Koalitionsvertrages die Rolle der Polizei betreffend sind. Insbesondere sei schon immer die Polizei die deeskalierende Kraft. Gerade dieser Satz zeigt und unterstreicht, daß in Hamburg ein gefährliches Spiel läuft. Die Aussage ist nicht nur Hohn und Spott auf viele Ereignisse der vergangenen Jahre. Anläßlich des 1. Mai muß festgestellt werden, daß die Polizei einen besonders gefährlichen Nazi Aufmarsch für ihre Zwecke zu instrumentalisieren trachtete. Ferner:

Die oben genannten Ereignisse eines massiven Eingriffs in das Presserecht zusammen mit der Geringschätzung eines richterlichen Beschlußes und der polizeiliche Angriff auf die Rote Flora lassen erkennen, daß die Polizei in Hamburg das Maß verloren hat in ihrer politisch ambitionierten Anmaßung. Sie mag nicht realisieren, daß Zeiten der Selbstherrschaft auch einer Phase stärkerer politischer Aufsicht und Kontrolle weichen könnten.

Ob diese Anmaßung zurückzuweisen sein wird, entscheidet sich keineswegs auf den Bänken und in den Fluren der Bürgerschaft. Das wird eher wohl eine Frage des außerparlamentarischen Kampfes im Zeichen der Bürgerrechte...

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So lautete der Fragenkatalog der Recherchegruppe, welcher durch die Polizei erst vollständig zurückgewiesen worden war und dann auch nur höchst fragmentarisch beantwortet wurde:
I.
Wie hat sich die Situation an der Saarlandstraße für die Polizei dargestellt?
Wann erfuhr die Polizei von den in Brand gesetzten Fahrzeugen in der Saarlandstraße und wann wurden Vorkehrungen getroffen, Löscharbeiten zu ermöglichen?
Wann wurde die Feuerwehr über die Brände in Kenntnis gesetzt?
Trifft es zu, dass durch Flammenüberschlag aus brennenden Fahrzeugen, weitere Fahrzeuge Feuer fingen?
Wenn ja, wie lange dauerte es die Brände zu löschen; hätte es zu Löscharbeiten kommen können, ehe die Flammen auf andere Fahrzeuge überschlugen?
Inwiefern und wann wurde die Feuerwehr von der Polizei bei diesen Löscharbeiten unterstützt?
Trifft es zu, dass über den Gebiet über längeren Zeitraum ein Helikopter der Polizei kreiste?
Wenn ja, welche Beobachtungen liegen daraus vor?
II.
Auf der Pressekonferenz der Polizei am 2. Mai wurde von Herrn Jantosch berichtet, dass DemonstrantInnen Besucher eines Cafés im Stadtpark angegriffen hätten. Dazu ergeben sich folgende Fragen:
Wird diese Aussage weiterhin aufrecht erhalten?
Wenn ja, worauf stützt sich diese Aussage?
Welchem politischen Spektrum werden die Angreifenden zugeordnet?
III.
Auf der Pressekonferenz der Polizei am 2. Mai wurde die Zahl von 2500 Einsatzkräften genannt.
Welche Einheiten waren eingesetzt?
Befanden sich unter den eingesetzten Einheiten BFE-Einheiten, wenn ja, wo und zu welchem Zeitpunkten wurden diese eingesetzt?
Befanden sich unter den eingesetzten Einheiten MEK-Einheiten, wenn ja, wo und zu welchem Zeitpunkten wurden diese eingesetzt?
IV.
In Vorgesprächen mit Anmelderinnen des „Bündnisses gegen Rechts“ wurden der Versammlungsbehörde und der Polizei von Seiten des Bündnisses 300-400 autonome Nationalisten in Erwartung gestellt.
Unterstellt, diese Information ist Ihnen zugänglich, wie wurde seitens der Polizei diese Information für die Einsatzplanung für den 1. Mai 2008 berücksichtigt?
V.
Auf der Pressekonferenz der Polizei am 2. Mai wurde durch Herrn Born festgestellt, die S-Bahn auf der Strecke zwischen Barmbek und Ohlsdorf hätte durch eine fortwährende Stromabschaltung nicht fahren können. Die Hamburger S-Bahn erteilte uns dahingehend Auskunft, dass die S-Bahn auf dieser Strecke technisch hätte fahren können. Soweit dies nicht der Fall war, sei dies auf Weisung der Bundespolizei geschehen.
Wie stellt sich der tatsächliche Sachverhalt dar?
VI.
In Kiel gab es im Vorfeld des 1. Mai Anschläge auf linke Zentren. Linksgerichtete Personen wurden bedroht und angegriffen. Dazu waren dem Internet Bekenntnisse aus Nazi Strukturen zu entnehmen. Ist diese, dann auch für den 1. Mai in Hamburg zu erwartende Gewaltbereitschaft, seitens der autonomen Nationalisten speziell aus Schleswig Holstein in die Einsatzplanung der Polizei – z.B.
mittels einer gezielten Kooperation der Länderpolizei der zwei Bundesländer – eingegangen?
Wenn Nein, warum nicht?
Welchen Weg wählte die Neonazigruppe aus Schleswig-Holstein, welche zuvor einen Regionalzug unter ihre Kontrolle gebracht hatte, nachdem sie Hamburg-Dammtor ausgestiegen war, um zu „Alte Wöhr“ zu gelangen?
Welche Maßnahmen wurden getroffen, diese Gruppe auf dem Weg durch Hamburg zu
begleiten?
Welche Kooperationen zwischen der Polizei aus Schleswig-Holstein und Hamburg, bezüglich des 1. Mai gab es generell?
VII.
Die Hamburger Morgenpost beschreibt in einem Artikel vom 05.05.2008, dass „autonome“ Demonstrationsteilnehmer das Krankenhausgelände der Asklepiosklinik in Barmbek stürmten und Patienten belästigten.
Wie stellt sich die genaue Situation auf dem Gelände des Krankenhauses zum Zeitpunkt des Vorbeizuges des Nazi Aufmarsches aus Sicht und Erkenntnislage der Polizei dar?
VIII.
Wie wird der Einsatz von Reizmitteln in den eingesetzten Schleswig-Holsteiner Wasserwerfern begründet?

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(webred)

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