Durchsuchung

Verhaltensempfehlung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen der Ermittlungsbehörden in öffentlichen Einrichtungen

Stehen Ermittlungsbeamte mit einem richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss ist folgendes Verhalten ratsam:

  1. Lass Dir den Beschluss von den Beamten zeigen. Prüfe ob dein/euer Arbeitsplatz räumlich von dem Wortlaut des Durchsuchungsbeschlusses umfasst wird. Ist der Beschluss älter als sechs Monate, ist er offensichtlich unwirksam.
  2. Lass Dir ein Exemplar des Beschlusses aushändigen oder fertige eine Kopie an.

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