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Anlässlich der alljährlichen Demonstration von Neonazis in Lübeck planten – wie bereits in den Vorjahren – Redakteur_innen des Zeckenfunks in Zusammenarbeit mit der Freien Radioinitiative Schleswig-Holstein eine unabhängige Berichterstattung im Offenen Kanal Lübeck. Von der Leitung des OK wurden die Anmelder_innen aufgrund von Interessenskonflikten zu einem Vorgespräch mit dem Leiter des OK Schleswig-Holstein, Peter Willers, gebeten, an dem überraschend der Polizeichef von Ratzeburg sowie der Leiter der Polizeidienststelle Neumünster-Einfeld beteiligt waren, die an diesem Tag vorgeblich als Privatpersonen zu senden beabsichtigten. Zum Sendekonzept wurde während des Gesprächs erläutert, es sollten „Kolleginnen und Kollegen im Einsatz zu Wort kommen“, die Einsatzleitung der Polizei solle interviewt werden, außerdem sei vorgesehen, „Angehörige von im Einsatz befindlichen Polizisten“ live im Radio zu befragen. Nachfolgende Recherchen ergaben, dass die Sendekonzeption bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erarbeitet wurde, die sich in Zusammenhang mit dem Naziaufmarsch wiederholt politisch im Sinne einer Kriminalisierung von Aktionen des zivilen Ungehorsams positioniert hatte. Um zunächst an dem fraglichen Tag überhaupt eine Sendeoption zu haben, willigten die anwesenden Redakteur_innen einer Aufteilung der zur Verfügung stehenden Sendezeit zu, die ihnen als alternativlos präsentiert wurde. Dies führte zugleich zu einer Reduzierung der ursprünglich angemeldeten Sendezeit. Weiterhin wurde seitens der Leitung des OK deutlich gemacht, dass eine Kommentierung der jeweils anderen Sendungen an dem Tag zu unterbleiben habe.
Der Präzedenzfall einer Übernahme der Berichterstattung durch die Exekutive und die damit verbundene Missachtung des Gebotes der Staatsferne des Rundfunks führte in der Nachbereitung dieses Treffens dazu, dass die Redaktion sich entschloss, rechtliche Schritte zu unternehmen und zudem politisch deutlich machte, dass sie der geplanten Eigenberichterstattung der Polizei keine Legitimation und Aufwertung durch eine eigene, umfangreiche Berichterstattung verleihen würde. Eine Klage auf vorläufigen Rechtsschutz wurde beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht, die allerdings formalistisch abschlägig beschieden wurde, ohne dass der entscheidende Punkt des Eingriffs in die Rundfunkfreiheit in dem Urteil behandelt wurde. Aus diesem Grund entschied sich die Redaktion, auf eine eigenständige Berichterstattung zu verzichten. Von der Leitung des OK-SH wurde am Vorabend der Sendung mitgeteilt, dass ein privater Sicherheitsdienst für den Tag engagiert sei und Sendende des „Zeckenfunks“ im Vorfeld ihre Personalien anzugeben hätten.
Die andere Sendung zu kommentieren, hätte zu einer weitgehenden Abhängigkeit der Sendenden von den Beiträgen der GdP geführt und zudem durch die Vorspiegelung eines „Wettbewerbs der Positionen“ den zentralen Skandal des Eingriffs in unabhängige Berichterstattung vertuscht. Die politische Konsequenz der Konstellation im Sender und die Ereignisse in der Stadt bestand darin, die Aporien einer kritischen Berichterstattung durch Ausstrahlung der atonalen Oper „Moses und Aron“ zu reflektieren. Diese Oper stellt zugleich eine Stellungnahme zu dem an dem Tag stattgefundenen nationalsozialistischen Aufmarsch in Lübeck dar, vergegenwärtigt man sich, dass der Komponist der Oper, der jüdische Emigrant Arnold Schönberg, bereits 1923 an Kandinsky schrieb: „Denn was ich im letzten Jahre zu lernen gezwungen wurde, habe ich nun endlich kapiert und werde es nicht vergessen. Dass ich nämlich kein Europäer, ja vielleicht kaum ein Mensch bin, (…) sondern, dass ich Jude bin“. In einem weiteren Brief an Kandinsky formulierte Schönberg ebenfalls 1923: „Wozu aber soll der Antisemitismus führen, wenn nicht zu Gewalttaten? … Dann werden Einstein, Mahler, ich und viele andere allerdings abgeschafft sein.“
Die Berichterstattung der GdP lief entsprechend erwartungsgemäß. Eine Fülle von Polizeibeamt_innen wurde interviewt (was unabhängigen Journalist_innen in dieser Form wohl nicht möglich gewesen wäre), zwischenzeitlich wurden als Beleg der eigenen Ausgewogenheit Interviews u.a. mit Vertreter_innen des kirchlichen und parteipolitischen Spektrums der Gegendemonstration geführt. Die Interviewfragen zielten erwartungsgemäß wiederholt darauf ab, durch eine Vermengung von Aktionen des zivilen Ungehorsams (insbes. Blockaden) mit militanten Aktionsformen eine Begrenzung „legitimer Widerstandsformen“ auf das polizeilich erlaubte Maß vorzunehmen. Eine Reflektion der gesellschaftlichen Bedingtheit rechtsextremer Einstellungsmustern unterblieb erwartungsgemäß. Übrig blieb eine vertonte Extremismustheorie ohne aufklärerischen Anspruch. Der Verlauf der Sendung belegte eindrücklich, dass die vom Redaktionskollektiv beschlossene Sendekonzeption die unter den gegebenen Umständen bestmögliche Kommentierung des Tages dargestellt hatte.
Aus unserer Sicht ist es bedauerlich, dass die im Vorfeld angestrengte Klage gegen die Übernahme des OK durch Polizeibeamte nicht von Erfolg gekrönt war und sich so der Polizei die Möglichkeit eröffnete, eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu besetzen.
Die direkte Einflussnahme der Polizei auf unliebsame Berichterstattung, die in Schleswig-Holstein – wie in der Presseerklärung der freien Radioinitiative vom 22.03.2012 dargestellt – eine lange Vorgeschichte hat, hat damit eine neue Qualität erreicht. Die Sendung der Beamten zeigt eindrücklich, dass Konzeption und Interviewpartner ein politisches Anliegen widerspiegeln, dem sich die GdP bereits in der Vergangenheit verpflichtet fühlte, u.a. durch Vorwürfe an den ehemaligen Spitzenkandidaten der SPD, Ralf Stegner, dieser rufe durch seinen Aufruf zur Beteiligung an den Anti-Nazi-Aktivitäten zu „Straftaten“ in Form von Sitzblockaden auf. Es ist gelungen, die Vorfälle um den OK in Teilen der überregionalen Presse zu skandalisieren. In einem nächsten Schritt werden wir (neben der Klärung juristischer Handlungsoptionen) verstärkt Kontakte zu denjenigen gesellschaftlichen Kräften intensivieren, denen konstitutive Elemente bürgerlicher Demokratie wie Unabhängigkeit der Berichterstattung und Gewaltenteilung noch nicht zu leeren Worthülsen verkommen sind und uns an dem Aufbau freier und kritischer Sendestrukturen in Schleswig-Holstein beteiligen. Wir werden auch für das kommende Jahr eine kritische Berichterstattung anstreben und gegen einen staatlichen Verlautbarungsrundfunk ankämpfen!
Lübecker Bündnis gegen Rassismus
Freie Radio Initiative Schleswig Holstein
LPG (A) Löwenzahn, Schleswig Holstein Redaktion im Freien Sender Kombinat Hamburg – Schleswig Holstein
Lübeck, den 12.04.2012