Pressefreiheit als Freiheit von der Presse? - Lübecks Polizei und der Naziaufmarsch 2011

Vorabveröffentlichung des Artikels aus dem Mai-Transmitter

Hintergründe

Seit 2006 marschieren alljährlich Neonazis der NPD und der sogenannten „Freien Nationalisten“ anlässlich der Bombardierung Lübecks durch die Alliierten 1942 auf, um Deutschland als Opfer darzustellen und an die gesellschaftlich verbreiteten Trauerrituale in Dresden anzuknüpfen. Die Mobilisierung der Nazis führte in Lübeck zur Bildung eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses von KirchenvertreterInnen, antifaschistischen und linksradikalen Organisationen sowie Gewerkschaften und politischen Parteien, die sich unter dem Motto „Wir können sie stoppen“ die Verhinderung des Naziaufmarsches auf die Fahnen geschrieben haben. Trotz wiederholter Anfeindungen aus dem bürgerlichen Lager ist es in den vergangenen 6 Jahren nicht gelungen, eine Spaltung der unterschiedlichen in diesem Bündnis wirkenden Kräfte zu erreichen. Während in den ersten Jahren erfolgreiche Blockaden durch massive Absperrungen entlang der Naziroute durch die Polizei verhindert wurden, gelang im vergangenen Jahr erstmals die erfolgreiche Blockade des Aufmarsches, so dass die Nazis nach wenigen hundert Metern aufgeben mussten. Nach internen Auseinandersetzungen meldeten die Nazis schließlich im Herbst 2010 einen erneuten Aufmarsch für den 26.03.2011 in Lübeck an. Die in dem Bündnis „Wir können sie stoppen“ zusammengeschlossenen Gruppen riefen daraufhin zu Blockaden an 3 verschiedenen Punkten entlang der Demonstrationsroute der Nazis auf. Zusätzlich wurde zu einer angemeldeten Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz als Demonstrationsmöglichkeit für diejenigen aufgerufen, die sich eine Beteiligung an Blockaden nicht zutrauten.

Bedingt durch die in Lübeck traditionell massive Polizeipräsenz und die extremen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in dem sozial heterogenen Stadtviertel St.Lorenz, in dem in den vergangenen Jahren der Naziaufmarsch stattgefunden hatte, beschlossen der Zeckenfunk, das Radioprojekt des Lübecker Bündnisses gegen Rassismus, und das Freie Sender Kombinat Hamburg/Schleswig-Holstein, das Demonstrationsgeschehen und die antifaschistischen Gegenaktivitäten über den Offenen Kanal Lübeck live zu übertragen. Eine entsprechende erfolgreiche Zusammenarbeit hatte bereits 2009 stattgefunden, wobei für 2011 eine deutliche Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld angestrebt wurde. Die Erfahrungen der Vorjahre hatten gezeigt, dass immer wieder polizeiliche Übergriffe gegen AntifaschistInnen stattfanden, die teilweise in der Demonstrationsbeobachtung der Bürgerrechtsbewegung Humanistische Union (HU) seit 2008 festgehalten wurden. Aber auch die Demonstrationsbeobachtung der HU, bei der als BeobachterInnen u.a. Bundes- und Landtagsabgeordnete eingesetzt wurden, wurde auf Weisung u.a. des Schleswig-Holsteinischen Innenministeriums vielfach behindert (z.B. in Form von Platzverweisen gegen BeobachterInnen). Die Einsatzleitung der Polizei bemühte sich öffentlich, die HU wegen angeblich „fehlender Neutralität“ anzugreifen und scheute dabei auch vor Falschaussagen (wie der Behauptung, BeobachterInnen hätten sich an Sitzblockaden beteiligt) nicht zurück.

Diese Rahmenbedingungen machten deutlich, dass eine systematische und sachliche Beobachtung des Demonstrationsgeschehens offenkundig Druck ausübt und somit einen wichtigen aufklärerischen Anspruch erfüllt. Dennoch war die Reaktion der Lübecker Polizei auf die angekündigte Berichterstattung in ihrer Negation der Grundprinzipien einer freien und ungehinderten Berichterstattung auch für die beteiligten RedakteurInnen unerwartet.

Demonstrationsgeschehen und Berichterstattung

Zunächst rief die Polizei zweimal in den Tagen vor Aufmarsch und Gegendemonstration beim Offenen Kanal Lübeck an und wies den Chefredakteur auf die Sorgfaltspflicht journalistischer Arbeit und auf ein Verbot zum Aufruf zu Blockaden hin. Am Tag selbst intervenierte die Polizei erneut direkt auf die erste Moderation und Berichterstattung bei dem Chefredakteur des Offenen Kanals mit dem Ergebnis, dass eine sofortige „Gegendarstellung“ on Air getätigt werden sollte. Begründet wurde diese Intervention mit der in der Sendung kolportierten Anzahl der im Einsatz befindlichen Wasserwerfer. Die Anzahl sei einstellig und nicht zweistellig, wobei der Polizeipressesprecher keine genauen Zahlen äußern wollte.

Auch gegenüber dem Innen– und Rechtsausschuss des Landtages bestätigte die Polizeiführung später die Interventionen gegen die Berichterstattung über den Naziaufmarsch, die Gegenaktivitäten und die polizeilichen Maßnahmen. So wurde zugegeben, dass dazu aufgefordert wurde, eine weitere „eskalative“ Berichterstattung zu „unterlassen“ - ein klarer Versuch, in die redaktionelle Arbeit einzugreifen und Druck auf den Offenen Kanal auszuüben.

Dabei bot die Polizeistrategie an dem Tag selbst genügend Anlässe, um kritisch (und damit wahrscheinlich im Sinne der Polizei „eskalierend“) zu berichten. Bereits in den frühen Morgenstunden war die Naziroute in St.Lorenz weiträumig abgesperrt, 3200 Polizeibeamt_innen waren zum Schutz der 255 Nazi-marschierer_innen aufgeboten, und die Polizei hatte mit zahlreichen Wasserwerfern und Räumpanzern ein gigantisches Materialaufgebot in Stellung gebracht. Massive Polizeiaktionen zogen sich durch den ganzen Tag. Von diesen Aktionen blieben auch JournalistInnen nicht verschont. Zwei RedakteurInnen des Freien Sender Kombinates (FSK) wurden durch einen unverhältnismäßigen Einsatz von (in Schleswig-Holstein verbotenen) CS-Gasgranaten verletzt. Nachdem die Polizei gegen GegendemonstrantInnen vorgegangen war und diese am Rande der betreffenden Kreuzung festhielt, wollten zwei RedakteurInnen die Ingewahrsamnahmen dokumentieren. Kurz darauf erfolgten zwei Explosionen von CS-Granaten, die von sächsischen Polizeieinheiten abgeschossen wurden, in direkter Nähe der beiden. Beide RedakteurInnen gingen durch diese Explosion von Reizstoff zu Boden. Sie erlitten einen Schock und mussten sich übergeben, zudem gab es Reizungen in Gesicht, Augen und Lunge. Weiterhin wurden RedakteurInnen Augenzeugen von zwei Vorfällen, bei denen Menschen von Polizeifahrzeugen an- bzw. überfahren wurden. In beiden Fällen wollten die Einsatzkräfte offenbar mit ihren Wagen die Demonstranten einkreisen. In einem Fall ist die betroffene Person mit einem Schock davon gekommen, im anderen Fall gab es schwere Prellungen und Stauchungen am Fuß, sowie Schürfwunden am Bein. Im Verlauf des Tages gingen Spezialeinheiten der Polizei auch gegen eine Versammlung an der Bodelschwingh Kirche mit massiver Gewalt vor. DemonstrantInnen wurden kollektiv z.T. mit Knüppeln und Schlägen in das Gemeindehaus gedrückt, dabei wurde auch Pfefferspray in das Gemeindehaus gesprüht. AugenzeugInnen berichteten, dass sie von der Polizei in Dornenbüsche geprügelt wurden, um dann mit Pfefferspray attackiert zu werden.

Blick nach vorne

Die Ereignisse haben deutlich gemacht, dass eine Verhinderung von Naziaufmärschen gegen eine massive Polizeipräsenz (so waren mehr BeamtInnen als Nazis und GegendemonstrantInnen vor Ort) nicht machbar ist, aber auch, dass der politische Preis eines solchen überdimensionierten Polizeieinsatzes so hoch sein muss, dass dies in Zukunft nicht mehr durchsetzbar ist. Der Lübecker Polizeidirektion scheint dies bewusst zu sein. So wurde der Druck auf den Offenen Kanal auch nach der Demonstration aufrechterhalten und die Entscheidungsprozesse auf die Leitungsebene der Offenen Kanäle Schleswig-Holstein in Kiel transferiert. Dort hatte die Polizei schon einmal 2005 anläßlich einer geplanten, angemeldeten und mit der Leitung des Offenen Kanals in Kiel (KielFM) abgesprochenen Liveberichterstattung zum damaligen Naziaufmarsch am 30.1 eben diese dazu genötigt, in einer nächtlichen Aktion die Schlösser des OK auszutauschen und den Sender aus „Sicherheitsgründen“ für diesen Tag zu schließen. Die damalige Redaktion, die noch am Abend zuvor die Berichterstattung vorbereitet hatte, stand überrascht vor verschlossenen Türen.

Pressefreiheit bedeutet scheinbar für die Polizei im Zusammenhang mit Demonstrationsberichterstattung die Freiheit von der Presse und die Beschränkung auf die Wiedergabe der Verlautbarungen des lokalen Polizeipressesprechers. Dass sie damit hinter die grundgesetzlichen Standards zurückfällt, wird ihr ohne entsprechenden Druck von außen nicht aufgehen.

Viele der Vorkommnisse am 26.03. sind in Audiobeiträgen dokumentiert und hörbar auf http://loewenzahn.blogsport.de & in Sendungen des FSK.

Seid ihr Transphob? In eurem

Seid ihr Transphob?

In eurem Text kommen "Polizeibeamt_innen" und "Nazi-marschierer_innen" vs. "JournalistInnen" und "RedakteurInnen" vor. Während also diejenigen, die kritisiert werden ganz gendersprachlich korrekt bezeichnet werden (der Unterstrich markiert ja das fließende, das nicht eindeutige geschlechtlicher Identitäten) werden die Journalist_innen und Demonstrant_innen "nur" mit Binnen-I geschrieben, das nur eine männliche und weibliche Form beinhaltet. Die - einfach ausgedrückt - "Guten" haben also eindeutige Geschlechtsidentitäten, während die "bösen" nicht so richtig einzuordnen sind? Weitergesponnen tummeln sich unter den zu bekämpfenden Nazis und Polizeibeamten unglaublich viele Transmenschen, während bei den "Guten" alles in bester geschlechtlicher Ordnung ist.

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