Warum ein V-Mann keine Vertrauensperson ist - oder Wer vertraut hier Wem?

Der Spiegel hat aufgeräumt: Der Mord an der Polizistin Kiesewetter war eine Zufallstat - wird aus der Anklageschrift der BAW übernommen. Auch hinsichtlich örtlicher Auskundschaftung der Mordopfer des NSU durch örtliche Helfer der DREI "konnten ... keinerlei Hinweise" gefunden werden. Vor ihrem Tod "schossen Böhnhardt und Mundlos mit einer Maschinenpistole vom Typ Pleter 91 einmal auf die Beamten, dann hatte die Waffe eine Ladehemmung." Einzig "Ungeklärt allerdings ist nach wie vor die Frage, wie Beate Zschäpe vom Tod ihrer mutmaßlichen Komplizen erfuhr." schließt SPON am 23. November 2012.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-terror-anklage-raeumt-mit-lege...

Der STERN springt bei: "es erscheint höchst unwahrscheinlich, dass sich noch ein Beweis für eine V-Mann-Tätigkeit Wohllebens finden wird."
http://www.stern.de/blogs/der-investigativ-blog/wie-ein-v-mann-verdacht-...

Übereinstimmung in einigen Details der Befragung des Bundesanwalts Förster mit den Kritischen Polizistinnen und Polizisten e.V. vor dem PUA am vergangenen Donnerstag:
"Seiner Meinung nach soll es einen Geheimvermerk beim Generalbundesanwalt zu Försters dienstlicher Erklärung geben. Die Abgeordneten führen sich mal wieder vorgeführt: Warum findet sich das nicht in den Akten?" (STERN, ebd.)
"Dr. Hans-Jürgen Förster, wird bei den Manipulationen seitens staatlicher Instanzen im NSU-Komplex nicht geschont. Seine Zeugenaussage wurde bewußt nicht eingeführt. Ein Vermerk von ihm wurde durch Weglassen des ersten Absatzes manipuliert und in die auch parlamentarischen Gremien gegeben."
http://www.kritische-polizisten.de/

Es bleibt, die Presseerklärung der Kritischen Polizistinnen und Polizisten sowie die Berichte zur V-Mann Tätigkeit Wohllebens aus dem September genauestens anzusehen. Und dazu den oben zitierten Satz von SPON: "Ungeklärt allerdings ist nach wie vor die Frage, wie Beate Zschäpe vom Tod ihrer mutmaßlichen Komplizen erfuhr."
Es bleibt ferner festzustellen daß die vielfachen Mitteilungen eines Bundesanwalts über eine V-Mann Tätigkeit eines Angeklagten im NSU Prozeß nicht in die Anklageschrift oder zumindestens deren Vorbereitung eingegangen sind. Der zuständige Bundesanwalt selbst habe die Befragung seines Kollegen Förster als Zeugen erwogen, schreiben die Kritischen Polizistinnen und Polizisten und stellen im Ergebnis der PUA Sitzung fest: "Dr. Försters Erinnerung soll(te) unterdrückt werden." Auch hier fehlten erneut und wiederholt wesentliche Aktenbestandteile, die dem PUA hätten vorliegen müssen.

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