Document: "Im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses Breite Straße im August 2014 gab es kein versuchtes Tötungsdelikt!"

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung aus den Reihen der Verteidigung zu den aktuellen Entwicklungen im Prozess Breite Straße:

"Schlappe für die Staatsanwaltschaft - Anklage im Hausbesetzerprozess erleidet Schiffbruch

Mit der gestrigen Erklärung der Großen Strafkammer 27 des Landgerichts Hamburg im Verfahren um die Hausbesetzung in der Breite Straße, dass die Anklage des versuchten Totschlags ohne tatsächliche Grundlage zu sehen ist, müssen die politische Staatsanwaltschaft und der Staatsschutz eine juristische Niederlage hinnehmen.

Zur Erinnerung: Vom 27. auf den 28.08.2014 war ein zu Spekulationszwecken leerstehendes Mehrfamilienhaus in der Breite Straße 116 in Altona besetzt worden. Während die Polizei versucht hatte, sich Zugang zu dem Haus zu verschaffen, waren neben Pyrotechnik einige schwere Gegenstände, u.a. ein Türblatt und Teile eines Waschbeckens aus dem Haus geworfen worden. Der Staatsschutz des Landeskriminalamtes und die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg hatten hieraus sehr zügig den Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts konstruiert.

Eine andere Große Strafkammer des Landgerichts, die im Ermittlungsverfahren im Dezember 2014 über die Beschwerde einer Verteidigerin in einer Nebenfrage zu entscheiden hatte, hat seinerzeit ebenfalls nach Aktenlage festgestellt, dass dieser Vorwurf tatsächlich nicht zu begründen sei. Dass dennoch die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft drei der Beschuldigten wegen eines versuchten Tötungsdelikts angeklagt hat, macht deutlich, dass es bei dem Verfahren weniger um die
Aufklärung von Straftaten ging, als vielmehr um die Verfolgung offenbar politisch motivierter Ziele.

In der laufenden Beweisaufnahme an bisher 18 Verhandlungstagen sind zahlreiche bei der Öffnung des Hauses eingesetzte Polizeibeamte vernommen und diverses Videomaterial in Augenschein genommen worden. Dies hat zwar einige bizarre Zustände bei der Hamburger Bereitschaftspolizei zu Tage gefördert, - wie z.B. den Umstand, dass Polizeibeamte im Rahmen von dienstlichen Fortbildungen in spirituell anmutender Numerologie geschult werden – , aber eben keine Feststellungen, die den Vorwurf eines versuchten Totschlages hätten tragen können.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat mit ihrer gestrigen Erklärung nun endlich die notwendige und logische Konsequenz daraus gezogen. Im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses Breite Straße im August 2014 gab es kein versuchtes Tötungsdelikt! Dabei hat der schwere Vorwurf des versuchten Totschlags dazu geführt, dass drei der im Verfahren angeklagten Menschen teilweise sehr lange Untersuchungshaft erlitten haben.

Wir VerteidigerInnen im Verfahren Breite Straße bewerten das von polizeilichem Staatsschutz und politischer Abteilung der Staatsanwaltschaft gewählte Vorgehen, als Versuch, Menschen, die sich den herrschenden Verhältnissen auch radikal widersetzen, einzuschüchtern.

Hamburg, den 26. April 2016
RA’in Fenna Busmann, RA Gerrit Onken, RA’in Alexandra Wichmann, RA Matthias Wisbar, RA Christian Woldmann"

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