Immer deutlicher wird: Die aktuellen § 129a Verfahren – Bildung einer terroristischen Vereinigung – haben nicht nur eine äußerst dünne Rechtsstaatliche Legitimation; sie sind, was die Festnahmen betrifft Präventivhaft, Vorbeuge- oder Schutzhaft.
In diesem Zusammenhang erinnern wir an den Artikel aus der Berliner Welt vom 4. August, also von vor 18 Tagen, in dem es heißt: