Weblog von nfsu

Warum gibt es eigentlich keinen Koalitionsausschuß ...

... mit dem Thema "Politik gegen die Radikalisierung des rechten Mobs". Oder: "Weist die Lage der Gesellschaft derzeit Parallelen zu Entwicklungen der Weimarer Republik auf?" Warum ausgerechnet jetzt werden Gewerkschaften und linke bekämpft?

Aufstehen. 14 Uhr Altona, Bahnhof. Dasein.

Die Stadt ist unsere Stadt.

Schanzenfest 2023

In Anbetracht der Anzahl der Wasserwerfer, welche die Polizei Hamburg am vergangenen Sonnabend auf die Straßen der Stadt gebracht hat. In Anbetracht der zahlreichen Brände, Zerstörungen, Plünderungen und sonstigen diensteigenen Vergehen mit Einsatz Verdeckter Ermittler*innen. In Anbetracht fortgesetzten Mundraubs an Wohnungslosen Menschen. Ferner unter Berücksichtigung des Zusammenschlusses zur einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel bewußter Umgehung rechtlicher Beschränkungen polizeilichen Handelns gegen Menschen; welches auf der Erde mehr und in Deutschland weniger Geltung besitzt; sich hier dementsprechend wenig Gehör und noch geringeres Recht verschafft. In Anbetracht systematischer polizeilicher Verfolgung durch gesetzlich nicht gedecktes, dennoch fortwährend vollstrecktes racial profiling. Unter Berücksichtigung also von Tatsachen und nicht von Indizienbeweisen und nach Abwägung dieser ersteren verlangen wir eine Kapitulation in Verbindung mit einem würdigen Schuldeingeständnis.

Früher wollten sie das KZ zurück für lange Haare - heute verbieten sie Vermummung

https://www.youtube.com/watch?v=M66Zeu26rKc
Gestern sind sie Maskenverweigerer - heute reißen sie sich auf Staatserlaubnis die Maske ab. Heute liefern sie Panzer und lassen bezahlen 4000 Euro für eine Granate. 1969 ließen sie erklären zum Cahora-Bassa Staudamm: Die wirtschaftlichen Unternehmungen seien unabhängig von außenpolitischen Werten betrachtet zu werden. Heute wiederholen sie zum Iran dieses Paradigma.

... "sondern das Verbot des dahinter stehenden Personenzusammenschlusses ‚linksun­ten.indymedia‘ als Organisation“. "

Wir dokumentieren: https://blogs.taz.de/theorie-praxis/ende-eines-blindflugs/

"Weitaus weniger Aufmerksamkeit als das Verbot erlangte, daß das Bundesverwaltungs­gericht 2020 – auf Klage der VerbotsadressatInnen – entschieden hatte:

„Regelungsge­genstand des Verbotsbescheids ist nicht das Verbot des unter der Internetadresse ‚http://linksunten.indymedia.org‘ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals, sondern das Verbot des dahinter stehenden Personenzusammenschlusses ‚linksun­ten.indymedia‘ als Organisation“.
(https://www.bverwg.de/de/290120U6A1.19.0, Textziffer 33)."

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